Fremdenverkehr und Behinderung Praktische Informationen
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Fremdenverkehr und Behinderung
Das Staatliche Fremdenverkehrsamt engagiert sich für behindertengerechtes Reisen und die Integration Behinderter. Ziel ist es, die Branchenmitglieder des Fremdenverkehrs auf diese Problematik aufmerksam zu machen.
Deshalb wurde 2001 das nationale Label «Fremdenverkehr und Behinderung» geschaffen. Eine Antwort auf die Anfragen behinderter Menschen, die ihre Ferien und ihre Freizeitaktivitäten frei wählen möchten.
Ein mit dem Label «Fremdenverkehr und Behinderung» ausgerüsteter Ort muss die vollständige Autonomie der behinderten Person während ihres Besuchs oder Aufenthaltes gewährleisten.
Mittlerweile gibt es zuverlässige und verfügbare Informationen zu den vier Behinderungsarten :
Körperlich Behinderte
Geistig Behinderte
Gehörlose
Sehbehinderte
Das Label kann für ein, zwei, drei oder vier Behinderungsarten erteilt werden.
Documents téléchargeables :
- Guide Tourisme et Handicap Alsace pour le Haut-Rhin (liste des sites labellisés)

- Comment accueillir la clientèle handicapée ?

- Conseils pratiques pour réussir une structure adaptée
- L’accessibilité des hébergements en milieu rural – guide de bonnes pratiques

- Comment obtenir le label Tourisme et Handicap en Alsace ?












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